Das behandelnde Team auf einer Intensivstation hat die Frage zu klären, ob die Therapie einer Intensivpatientin abgebrochen werden soll. Denn die Bedingungen für einen Therapieabbruch sind durch eine vorliegende Patientenverfügung nicht eindeutig. Während der behandelnde Arzt eine Fortsetzung der Therapie wünscht, interpretieren die Pflegenden und der Anästhesist die Patientenverfügung so, dass die Patientin unter diesen Umständen nicht mehr hätte leben wollen. Dieses Beispiel ist häufig anzutreffen in Krankenhäusern und damit Inhalt einer ethischen Fallbesprechung. Es war auch ein Beispiel für Kleingruppenarbeit in der Qualifizierung zum/r Ethikberater/in im Gesundheitswesen im zefog.
Bereits zum sechsten Mal haben sich Mitarbeitende verschiedener Einrichtungen des Gesundheitswesens auf den Weg zu dieser Qualifizierung gemacht. Die Teilnehmenden aus den Bereichen Hospiz, Krankenhaus und Altenhilfe erhielten zunächst eine Einführung in die Grundlagen der Ethik, diskutierten erste ethische Fragestellungen und lernten das Verfahren der Ethikberatung kennen. In Kleingruppen erarbeiteten sie dann unterschiedliche Besprechungsstrukturen und verglichen deren Vor- und Nachteile. Am Ende simulierten die Teilnehmenden in verschiedenen Rollen die eingangs beschriebene Ethikfallberatung.
Im kommenden Jahr werden wir die Qualifizierung wieder anbieten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Spezieller Kurs für (Palliativ-)Psychologen
Zudem hat erstmals gemeinsam mit dem Institut für Palliativpsychologie ein Ethikberater-Kurs speziell für (Palliativ-)psychologen begonnen. Hier ist spannend zu beobachten, wie sich besonders für die Psychologen die Rolle als Ethikberater*innen gestaltet. Schon von Berufs wegen messen sie der Kommunikation und Beratung einen anderen Stellenwert beimessen als beispielsweise Ärzte und Pflegende. In ihrer Rolle als Ethikberater*in müssen sie ihren Fokus jedoch sehr viel stärker auf den ethischen Konflikt legen und auf die „Denklogik“; die hier der Klärung dieses Konfliktes liegt.
Im weiteren Kursverlauf werden die Teilnehmenden daher auch darüber diskutieren, wie sich die „Interventionstiefe“ bei einer Ethikberatung beschreiben lässt.
Follow-up mit Fokus auf die soziale Praxis
Auch nach Abschluss einer Qualifizierung bedarf es der regelmäßigen (jährlichen) Fortbildung im Bereich der Ethikberatung. Am Dienstag, 11.12.2018, besteht noch einmal die Möglichkeit, bestehendes Wissen zu aktualisieren bzw. zu erweitern. Gemeinsam mit dem Care-Ethiker Prof. Frans Vosman aus den Niederlanden besteht die Möglichkeit, sich Fällen aus sozialen Arbeitsfeldern zu nähern. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Ausgestaltung des Fürsorgeprinzips gelegt.
In Einrichtungen sozialer Praxis, wie z.B. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Unterkünften für obdachlose Menschen, Einrichtungen der Jugendhilfe oder auch der Altenhilfe als Wohn- und Lebensort von Menschen, treten ethische Fragestellungen auf, die nicht nur den medizinischen und pflegerischen Bereich betreffen.
Das Modell der Ethikberatung für die Erarbeitung ethischer Empfehlungen bei medizinischen oder pflegefachlichen Entscheidungen trifft in solchen sozialen Arbeitsfeldern auf andere Bedingungen. Die Herangehensweise, die Bearbeitung und auch die ethischen Fragestellungen selbst können sich dadurch teilweise erheblich vom klinischen Kontext unterscheiden. Das zu betrachten, ist sehr spannend.
Es sind noch Plätze frei. Weitere Informationen finden Sie hier.
Gesprächsbegleiter*innen für die gesundheitliche Vorsorgeplanung für das Lebensende (§ 132g)
Ende September ist mit 12 Teilnehmenden ein weiterer Kurs zum Thema „Gesprächsbegleiter/in für die gesundheitliche Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase (§132g, SGB V) gestartet. Die Referentinnen und Referenten gingen auf (palliativ-) medizinische und –pflegerische Szenarien ein, die in der Erörterung einer Patientenverfügung relevant werden können. Zudem reflektierten die Teilnehmenden auch ihre eigenen Vorstellungen über „gelingendes Sterben“ und übten Gesprächseinstiege in Form von Simulationen. Die insgesamt 48 Lehreinheiten umfassende Ausbildung berechtigt die Gesprächsbegleiter/-innen, den Bewohnerinnen der Alten- und Eingliederungshilfe ein Gesprächsangebot für die letzte Lebensphase zu unterbreiten, das die Einrichtung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen kann.
Auch diesen Kurs werden wir im Frühjahr 2019 wieder anbieten. Weitere Informationen finden Sie hier.