Das Hospiz- und Palliativgesetz aus dem Jahr 2015 betont den gleichberechtigten Zugang aller Menschen zu Leistungen der palliativpflegerischen und palliativmedizinischen Versorgung. Es nennt dabei ausdrücklich auch Menschen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben. Zu den Leistungen der gesundheitlichen Versorgung am Lebensende gehören auch Beratungsleistungen zur gesundheitlichen Vorsorgeplanung am Lebensende gemäß § 132g SGB V, die explizit auch für Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorzuhalten sind.
Denn zunehmendes Lebensalter oder chronisch fortschreitende Erkrankungen machen auch hier eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen zu Leben, schwerer Krankheit und Sterben erforderlich. Die gesundheitliche Vorsorgeplanung (gVP) greift dies durch ein auf die individuelle Situation zugeschnittenes Beratungskonzept auf. Zielsetzung ist die Stärkung der Selbstbestimmung der Betroffenen in der letzten Lebensphase. Einrichtungen, die diese Beratungsleistung erbringen und über die Krankenkassen abrechnen wollen, müssen ihre Gesprächsbegleiter*innen entsprechend den Vorgaben der Vereinbarung nach § 132g, Abs. 3 SGB V qualifizieren.
Mittlerweile haben 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Weiterbildungsteil 1 abgeschlossen. In den folgenden 12 Monaten werden sie eigenverantwortlich sieben Beratungsprozesse durchführen, die durch eine erfahrene Supervisorin weiter begleitet werden. Nach erfolgreichem Abschluss dieses zweiten Weiterbildungsteils erhalten die Gesprächsbegleiter*innen ein Zertifikat, das den Landesverbänden der Krankenkassen bzw. den Verbänden der Ersatzkassen vorzulegen ist. Wir wünschen allen viel Erfolg!
Alle Infos zum Kurs finden Sie in unserem Flyer.
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